
Teil des Grundbuchblatts, im dem der Eigentümer eingetragen ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
( Abteilung I,II,III ) Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Diese bestehen aus: Aufschrift bzw. Deckblatt enthält den Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Deckblattes. Bestandsverzeichnis Hier werden die Grundstücke mit den vom amtl...
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735
(Grundbuchwesen, Deutschland) Bei einem Grundbuchblatt die erste von drei auf die → Aufschrift (Deckblatt) und das → Bestandsverzeichnis folgenden Abteilungen. Hier werden grundstücksbezogene Eigentumsverhältnisse erfasst, also der Eigentümer, zudem die Grundlage der Eintragung (Auflassung, Erbübergang usw.) vermerkt.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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